Rechnungswesen
Ein gut geführtes Rechnungswesen ist eine Grundlage für unternehmerischen Erfolg. Wir erstellen Ihre Buchführung nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Dies umfasst neben der Übernahme der kompletten Finanzbuchführung nach Wunsch auch die Einrichtung eines Kostenrechnungssystems. Neben den Standardauswertungen wie z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung und den individuellen Auswertungen wie z.B. die kurzfristige Erfolgsrechnung und den Controllingreport, können wir Sie in Ihrem betrieblichen Zahlungsverkehr unterstützen. Wenn Sie Ihre Buchführung selbst erstellen, sind wir Ansprechpartner in Zweifelsfragen. Selbstverständlich können wir Ihnen auch branchenspezifische Lösungen anbieten.
Haben Sie Interesse an einer digitalen Buchhaltung? Dann sprechen Sie uns an.
Über unseren Softwarepartner DATEV e.G. können wir im Rahmen von „Unternehmen Online“ eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung anbieten.
Lohnbuchführung
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung einschießlich des Meldewesens. Dies umfasst beispielsweise die Anfertigung von Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer,
Führung von Lohnkonten- und -journalen,
Anfertigung von Lohnsteueranmeldungen und
Mitteilungen der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger.
Wir kümmern uns auch um Ihre Personalverwaltung wie z.B. die Bearbeitung von Anfragen, Fragebögen der Krankenkassen,
Agentur für Arbeit,
Bundesknappschaft,
Berufsgenossenschaften usw.
Wir betreuen Sie bei Lohnsteuer-Außenprüfungen,
Sozialversicherungsprüfungen,
Prüfung durch die Agentur für Arbeit.
Steuerberatung
Bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, bei der Durchsetzung von Rechten, bei privaten und betrieblichen Entscheidungen benötigen die Steuerpflichtigen fachlichen Rat und Hilfe.
Wir sind branchenübergreifend für viele Berufsgruppen tätig.
Wir übernehmen für Sie die Anfertigung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen,
die Erstellung von Gutachten und geben Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten.
Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte stellen Anträge, prüfen Steuerbescheide,
legen wenn nötig Einsprüche ein,
verhandeln mit Behörden,
unterstützen und begleiten bei Betriebsprüfungen.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist betriebswirtschaftliches Spiegelbild Ihrer Aktivitäten des vergangenen Jahres. Sowohl Kapitalgeber als auch Finanzämter erhalten Einblick. Die Wahl der handelsrechtlichen und steuerlichen Bewertungsmethoden haben Einfluß auf Kreditbeurteilungen und Steuerlast. Wir beraten Sie zu den Bilanzierungswahlrechten.
Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten.
Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang.
Erstellung eines Erläuterungsberichtes zum Jahresabschluss mit Kennziffern.
Einnahmen-Überschussrechnung.
Erstellung eines Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen nach Plausibilität im Hinblick auf §18 KWG
Existenzgründung
Existenzgründer haben vieles zu bedenken, bevor sie ihr Unternehmen eröffnen und ihre Leistungen am Markt anbieten können.
Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Unternehmensziels,
der Erstellung eines Gründungsplans/Businessplans,
der unterschiedlichen Rechtsformen,
der Suche nach der passenden Finanzierung,
steuerlichen Fragen rund um Ihren neuen Betrieb usw.
Betriebswirtschaftliche/Sonstige Beratungen
Wir helfen Ihnen mit Rat und Auskunft bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im privaten und betrieblichen Bereich. Wie z.B.: Beratung bei privaten oder betrieblichen Investitionen.
Vergleich und Bearbeitung von Finanzierungskonzepten.
Unterstützung bei Kreditverhandlungen mit Banken.
Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsplanungen.
Wirtschaftliche Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen.
Berufliche Pflichten der Steuerberater
Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen im Gegensatz zu vielen anderen Buchführungs- und Lohnverarbeitern der Berufsaufsicht durch Steuerberaterkammern und Berufsgerichte. Sie sind gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert und haben das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten. Weiterhin sind sie an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Grundsätzlich ausgenommen ist stets die rechtliche Beratung. Falls erforderlich arbeite ich mit erfahrenen Fachanwälten und Notaren zusammen.